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Werbung & Affiliate-Links

Wie mögliche Vermittlungsprovisionen kenntlich gemacht werden.

Derzeitiger Stand

Dieses Magazin enthält derzeit keine aktiven Affiliate-Links, bezahlten Platzierungen oder eingebundenen Affiliate-Trackingdienste. Eine spätere Finanzierung durch gekennzeichnete Empfehlungen ist vorgesehen. Diese Seite erläutert die dafür geltenden Grundsätze.

Was eine Provision bedeutet

Ein Affiliate-Link kann einen Besuch oder einen Kauf einem vermittelnden Angebot zuordnen. Kommt über einen solchen Link eine vergütete Handlung zustande, kann der Betreiber eine Provision erhalten. Ob und unter welchen Bedingungen eine Vergütung entsteht, hängt vom jeweiligen Angebot ab. Maßgeblich sind immer Preis und Bedingungen auf der Seite des Anbieters.

Kennzeichnung am Inhalt

Falls solche Links ergänzt werden, steht unmittelbar beim Link oder der betreffenden Empfehlung ein Hinweis wie „Affiliate-Link: Bei einem Kauf können wir eine Provision erhalten.“ Bezahlte Platzierungen werden als Werbung gekennzeichnet. Ein Quellenlink oder ein Bildlizenzlink ist nicht allein deshalb ein Affiliate-Link.

Auswahl und Einordnung

Eine mögliche Vergütung ersetzt keine Begründung für eine Empfehlung. Artikel sollen erklären, wofür ein Angebot geeignet ist und welche Grenzen oder Alternativen zu beachten sind. Die Website nimmt selbst keine Bestellungen oder Zahlungen entgegen.

Tracking und deine Wahl

Derzeit wird kein optionales Affiliate-Tracking gestartet. Vor einer späteren Einbindung werden Datenschutzinformationen und Einstellungen um die tatsächlichen Zwecke und Empfänger ergänzt und eine neue Entscheidung eingeholt. Eine heutige Auswahl erteilt keine pauschale Zustimmung zu künftig unbekannten Diensten.

Rückfragen

Hinweise zu einer Kennzeichnung oder zum Inhalt kannst du mit dem betreffenden Link an info@schmid-entertainment.de senden.

Erforderliche Einstellungen

Sprachwahl und Datenschutzentscheidung werden im lokalen Browser-Speicher abgelegt. Es werden derzeit keine HTTP-Cookies gesetzt.

Geplant, aktuell ohne Anbieter oder aktive Datenübertragung. Diese Auswahl gilt nicht als Einwilligung für künftig unbekannte Dienste. Vor deren Einbindung werden Angaben und Entscheidung erneuert.

Die Entscheidung wird bis zu 180 Tage gespeichert. Über diesen Dialog kannst du sie jederzeit ändern oder widerrufen.

Datenschutz und Speicherangaben